Startwahn Best in Dortmund?

Startwahn Best Dortmund.

Dortmund. (OK) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verbietet das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es setzt damit das Grundrecht außer Kraft, schafft sich selbst ab, oder stellt sich infrage. Oder es hebelt die Demokratie aus.

Grundgesetz Artikel 20: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Obstkurve läuft den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter Arm rum. So hatten wir es von unserem Geschichtslehrer Dr. A.D. an der Gesamtschule gelernt.

Vielleicht ist noch andere Abhilfe möglich. Das Oberverwaltungsgericht.

Was war passiert: Die Schutzgemeinschaft Fluglärm hatte einige Plakate aufgehängt, die den Flughafenausbau in Dortmund kritisieren. Zitat: „Wir lassen Euch nicht schlafen. SPD, CDU und FDP.“

Stadt Dortmund und das Verwaltungsgericht haben das Aufhängen der Plakate verboten. Plakatieren dürfen nur Unternehmer, die Werbung machen oder ihre Kunden betrügen. Anders als durch die Kritik am Flughafen, werde dadurch das Stadtbild nicht beeinträchtigt.

Würde das Gericht seinen eigenen Grundsätzen folgen, müsste es eigentlich den Flughafen verbieten und nicht die Plakate. Nun ist es so weit, dass Gerichte in Deutschland verfassungsmäßig garantierte Rechte außer Kraft setzen.

Dabei ist der Protest gegen die Ausbau des Verkerhs-Landeplatzes Dortmund vergleichsweise zahm. Obwohl Flieger schon jetzt regelmäßig Dächer abdecken und in der Einflugschneise keiner mehr in seinem eigenen Garten sitzen kann, soll der Platz ausgebaut, die Startbahn verlängert werden.

In Frankfurt am Main regte sich anno einst lebendiger Protest gegen die Startbahn West. Davon ist Dortmund noch ein Stück entfernt. Unna auch.

 

 

 

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