Berlin. (OK) Das Recherchenetzwerk Obstkurve, Radkappe und Regionalexpress hat in Archiven nach Beispielen für gesundheitsschädliche Politik gesucht. Ergebnis: Ja. Explosiv wurden uns historische Geheimpapiere aus Archiven von BND, BKA, Juppheida und NVA zugespielt. Hier das brisante Originaldokument:
Die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Arnsberg Dortmund, den 17. Juli 1935
II – 137
An die Außendienststellen in Bochum, Hagen und Hamm, die Herren Landräte sowie städtischen Ordspolizeibehörden der kreisfreien Städte im Bezirk der Staatspolizeistelle Dortmund.
Betr.: Auflösung der „Gesellschaft zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“.
Die Staatspolizeistelle Berlin hat mit Verfügung vom 15. Juni 1935 (Stapo 8. G. 90/35) auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2. 1933 (RGBL. I S. 83) die
„Gesellschaft zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“
aufgelöst und verboten, weil die Tätigkeit der Gesellschaft mit den Zielen der nationalsozialistischen Bewegung in Bezug auf die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit nicht in Einklang gebracht werden kann.
Sollten weitere Ortsgruppen dieser Gesellschaft bekannt sein, so sind diese ebenfalls aufzulösen und zu verbieten. Im Falle eines Einschreitens ist zu berichten.
in Vertretung: